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Hoheitliche Leistungen

Teilungsvermessung

Eine Teilungsvermessung wird durchgeführt, um ein Grundstück in zwei oder mehrere Teile aufzuteilen. Im Außendienst werden zunächst die bestehenden Grundstücksgrenzen aufgesucht und überprüft und anschließend die neuen Grenzpunkte gesetzt.

Die Kosten für eine Grundstücksteilung sind abhängig von der Untersuchung der bestehenden alten Grenzen und den Flächen der entstehenden Teilgrundstücke in Abhängigkeit des Bodenrichtwertes. Bei bebauten Grundstücken ist zusätzlich eine Teilungsgenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes einzuholen. Sollten Sie eine Grundstücksteilung beauftragen wollen, so ermitteln wir gerne die voraussichtlich entstehenden Kosten für Sie.

 

Amtlicher Lageplan

Ein Amtlicher Lageplan wird bei Bauanträgen, Baulastplänen und Teilungsplänen benötigt.  

 

Amtliche Lagepläne dürfen nur durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellt werden. Die Kosten eines Amtlichen Lageplanes wird ebenfalls durch die Vermessungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen bestimmt. Eine Schätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten für Ihren Lageplan erstellen wir Ihnen gern.
 

Gebäudeeinmessung 

Alle Wohn-, Aufenthalts- und Nutzgebäude unterliegen der Gebäudeeinmessungspflicht. Die Vermessung darf nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Vermessungs- und Katasteramt durchgeführt werden.

Die Kosten der Gebäudeeinmessung sind in einer einheitlichen Gebührenordnung für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Katasterämter in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Normalherstellungskosten.


Bei Erteilung eines Auftrages für eine Gebäudeeinmessung bitte ich Sie, das Kontaktformular zu nutzen und das Aktenzeichen des Katasteramtes anzugeben.

Sie erhalten eine Auftragsbestätigung per Mail. Die Rückgabe der Rückantwort ist nicht notwendig, da das Katasteramt von mir über den Auftrag informiert wird.